AGB
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, SMS oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
2. BEZAHLUNG
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und /oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
3.5 Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
3.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- bzw. Flughafengebühren, bei der Erhebung einer Energieumlage oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-, Flughafen-, Einreisegebühren, Energieumlagen oder Touristenabgaben dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.
3.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
3.8 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 3.6 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, können von dem zu erstattenden Mehrbetrag abgezogen werden.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden prozentualen Entschädigungspauschalen entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn ermittelt.
4.3. Entschädigungspauschalen
4.3.1 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, gelten folgende pauschale Entschädigungen, die der Reiseveranstalter nach dem jeweiligen Zeitpunkt des Rücktritts verlangt:
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bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
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ab dem 30. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
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ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
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ab dem 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
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ab dem 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
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am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises
4.3.2 Der Kunde kann den Nachweis führen, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannten Pauschalen, die dann entsprechend angepasst werden.
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
5.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde trotz einer angemessenen Fristsetzung und unter Hinweis auf die möglichen Konsequenzen seine Zahlungspflichten nicht erfüllt (Ziffer 2.2).
5.2 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl gemäß der Reisebeschreibung nicht erreicht wird. Der Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu informieren. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die er zu vertreten hat (z. B. vorzeitige Rückreise oder nicht in Anspruch genommene Leistungen), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
6.2 Der Reiseveranstalter ist jedoch bemüht, Rückerstattungen der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei den Leistungsträgern zu beantragen. Diese Rückerstattungen kommen dem Kunden zugute, abzüglich eines Bearbeitungsentgelts.
7. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
7.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die ordnungsgemäße Durchführung und die Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
7.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsmängel, die durch den Kunden oder Dritte (z. B. mitreisende Personen) verursacht wurden oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, die nachweislich außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen (z. B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, politische Unruhen).
7.3 Bei Mängeln der Reiseleistung ist der Kunde verpflichtet, den Reiseveranstalter unverzüglich vor Ort auf die Mängel hinzuweisen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so kann ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises ausgeschlossen sein.
8. RECHTE UND PFLICHTEN BEI REISEMÄNGELN
8.1 Sollte die Reise nicht dem Vertrag entsprechen, hat der Kunde Anspruch auf Abhilfe. Der Kunde muss dem Reiseveranstalter oder dessen Reiseleitung während der Reise unverzüglich eine Mängelrüge erheben und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
8.2 Der Kunde kann nach fruchtlosem Ablauf der Frist auch eine Minderung des Reisepreises oder eine Ersatzleistung verlangen.
8.3 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Reiseleistung besteht nur, wenn der Reiseveranstalter die Pflicht zur Mängelbeseitigung grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat.
9. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
9.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
9.2 Der Reiseveranstalter kann den Kunden sowohl an dessen Wohnsitz als auch an den Sitz des Reiseveranstalters verklagen.
9.3 Für den Reisevertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
10. VERJÄHRUNG
10.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
10.2 Die Verjährung kann unterbrochen werden, wenn der Kunde einen Anspruch geltend macht und der Reiseveranstalter ihm nicht innerhalb einer bestimmten Frist antwortet.
11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
11.1 Der Reiseveranstalter kann die AGBs jederzeit ändern. Änderungen treten mit der Bekanntgabe in Kraft.
11.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Reisebuchung zusätzliche Versicherungen (z. B. Reiserücktrittsversicherung) abgeschlossen werden können, um sich vor bestimmten Risiken zu schützen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.